Veranstaltung Windenergie und Naturschutz in Mainz
8. März 2013
Auf den 9. Mainzer Arbeitstagen am 28.02.2013 wurden von Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG), Umwelt- und Wirtschaftsministerium sowie mehreren geladenen Experten die Zielsetzungen des Windenergieausbaus und die damit verbundenen planerischen und naturschutzfachlichen Vorgaben und Ansprüche in Rheinland-Pfalz vorgestellt. BGHplan-Geschäftsführer Bernhard Gillich hielt hierzu einen Vortrag zur Vorgehensweise bei der Fortschreibung der kommunalen Flächennutzungspläne im Bereich Windenergie.
Die Veranstaltung war mit über 300 Teilnehmern sehr gut besucht und zeigt das starke Interesse an konkreten planerischen Vorgaben und einem einheitlichen Vorgehen beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz.
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Der Vortrag kann hier heruntergeladen werden.
Bürgerworkshop zur Aufwertung des Moselufers in Trier-Nord
01. März 2013
Für die Neugestaltung des Moselufers zwischen der Jugendherberge und der Hospitalsmühle fand am 28.02.2013 in Trier-Nord ein Bürgerworkshop unter der regen Beteiligung von Anwohnern und Interessenten statt. Nach einer kurzen Einführung in das Projekt und dessen Rahmenbedingungen wurden in Kleingruppen Anregungen, Hinweise und Planungsvorschläge von den betroffenen Anwohnern und Interessenten entwickelt und im Anschluss präsentiert. Die Ergebnisse bilden einen wertvollen Baustein für die Entwicklung der zukünftigen Gestaltung des Moselufers.
Der Planungsprozess wird begleitet und moderiert von BGHplan
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Ein weiterer Meilenstein auf der „Road-Map“ zu einem Nationalpark im Hochwald-Idarwald wurde am 14.12.2012 auf dem Umweltcampus in Birkenfeld erreicht. Dort wurde der Entwurf eines kommunalen Eckpunktepapiers vorgestellt, bei dessen Erstellung BGHplan maßgeblich mitgewirkt hat. Darin werden Anforderungen und Anregungen in den Themenbereichen Naturschutz, Umweltbildung, Tourismus, Regionalentwicklung und Rechtsfragen formuliert, sowie eine Gebietskulisse für einen möglichen Nationalpark abgegrenzt. Bis März soll dieses Papier in den 30 Gemeinden des möglichen Parkgebiets diskutiert werden.
In Arbeitsgemeinschaft mit dem Institut TAURUS pro begleitet und moderiert BGHplan diesen Prozess für einen möglichen Nationalpark „Hochwald-Idarwald“.
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Neue Anlage im Windpark Gusterath in Betrieb
Die von Neven Windenergie und BGHplan für die NET Planungs-GmbH geplante Windenergieanlage im Windpark Gusterath wurde im Dezember 2012 in Betrieb genommen. Es handelt sich um eine Anlage des Typs Vensys 100 mit einer Gesamthöhe von 150m.
Insgesamt umfasst der Windpark auf der Anhöhe zwischen Irsch und Gusterath nun 6 Windenergieanlagen. Die neu Hinzugekommene ist dort bisher die höchste Anlage.
Vom Projektträger wird eine Ausgleichszahlung an die Naturschutzbehörde des Landkreises geleistet. Das Geld soll zur Aufwertung des Landschaftsbildes durch Gehölzpflanzungen im Naturraum verwendet werden.
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Online-Portal für Landschaftsarchitektur startet
Im Rahmen seines 100. Jubiläums startete der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) am 18. Januar sein Online-Portal Landschaftsarchitektur-heute.de.
Mit diesem neuen Angebot soll Landschaftsarchitektur „Räumlich verortet, emotional ansprechend, fachlich fundiert“ vermittelt werden. Es baut auf einer umfangreichen Projekt- und Planerdatenbank auf und bringt über Bildergalerien, Storys, Zeitenblenden und einen virtuellen Rundgang das breite Spektrum der Landschaftsarchitektur der Öffentlichkeit näher.
BGHplan ist ebenfalls mit tollen Projekten auf landschaftsarchitektur-heute.de vertreten.
Fließgewässerentwicklung auf neuen Wegen
Der Rhein-Hunsrück-Kreis als Unterhaltungspflichtiger für den Mittellauf des Simmerbachs hat die Initiative des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der Aktion Blau plus aufgegriffen und die Fortschreibung des bald 20 Jahre alten Gewässerpflegeplans beauftragt. In den vergangenen Jahren wurden im großen Umfang Flächen entlang des Bachlaufs erworben, die nun für eine Sanierung des Gewässers genutzt werden können. Ziel der neuen Planung ist einerseits die Anforderungen aus der EG-Wasserrahmenrichtlinie und der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie umzusetzen, andererseits die Maßnahmen im Sinne der Regionalentwicklung als kooperativen Prozess mit Synergie-Effekten für das Gemeinwohl durchzuführen.
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